Erklärung zur Barrierefreiheit

Farbbalken Mandant KFGE Oder
Farbbalken Mandant KFGE Oder

Die Geschäftsstelle der Koordinierenden Flussgebietseinheit Oder (KFGE Oder) ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV)  barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Koordinierenden Flussgebietseinheit Oder der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen: https://kfge-oder.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde erstmals im Juli 2020 erstellt. Eine zweite Aktualisierung erfolgte im Oktober 2025. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
  • Für einige PDF-Inhalte, zum Beispiel bei Broschüren oder älteren Dokumenten, steht kein barrierefreies alternatives Textangebot zur Verfügung.
  • Grafiken sind teilweise nicht barrierefrei.
  • Kennzeichnung von falsch ausgefüllten oder nicht ausgefüllten Pflichtfeldern in Formularen ist nicht ausreichend sichtbar.
    Es wird eine Lösung eingeführt durch die die Markierung entsprechender Formularfelder deutlicher erkennbar wird. 
  • Fremdsprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet.
  • Ein Angebot in Leichter Sprache liegt nur für zwei Fachseiten vor.
  • Die name-Attribute von Formularfeldern enthalten nicht die Bezeichnung des Labels.
    Das name-Attribut wird mit der nächsten Aktualisierung geändert. 

Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.

Die KFGE Oder verlinkt innerhalb ihres Angebots auf Informationen anderer Behörden und Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene. Diese können beispielsweise PDF-Dokumente anbieten, die nicht barrierefrei sind. Auf diese Angebote sowie anderer Dritter, die nicht in den Geltungsbereich der BbgBITV fallen, haben wir keinen Einfluss. Ihre Hinweise zu solchen Inhalten leiten wir jedoch gern an die betreffenden Anbieter weiter.

Wen können sie kontaktieren?

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang von https://kfge-oder.de aufgefallen, wenden Sie sich an:

Die Geschäftsstelle der Koordinierenden Flussgebietseinheit Oder (KFGE Oder) ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV)  barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Koordinierenden Flussgebietseinheit Oder der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen: https://kfge-oder.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde erstmals im Juli 2020 erstellt. Eine zweite Aktualisierung erfolgte im Oktober 2025. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
  • Für einige PDF-Inhalte, zum Beispiel bei Broschüren oder älteren Dokumenten, steht kein barrierefreies alternatives Textangebot zur Verfügung.
  • Grafiken sind teilweise nicht barrierefrei.
  • Kennzeichnung von falsch ausgefüllten oder nicht ausgefüllten Pflichtfeldern in Formularen ist nicht ausreichend sichtbar.
    Es wird eine Lösung eingeführt durch die die Markierung entsprechender Formularfelder deutlicher erkennbar wird. 
  • Fremdsprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet.
  • Ein Angebot in Leichter Sprache liegt nur für zwei Fachseiten vor.
  • Die name-Attribute von Formularfeldern enthalten nicht die Bezeichnung des Labels.
    Das name-Attribut wird mit der nächsten Aktualisierung geändert. 

Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.

Die KFGE Oder verlinkt innerhalb ihres Angebots auf Informationen anderer Behörden und Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene. Diese können beispielsweise PDF-Dokumente anbieten, die nicht barrierefrei sind. Auf diese Angebote sowie anderer Dritter, die nicht in den Geltungsbereich der BbgBITV fallen, haben wir keinen Einfluss. Ihre Hinweise zu solchen Inhalten leiten wir jedoch gern an die betreffenden Anbieter weiter.

Wen können sie kontaktieren?

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang von https://kfge-oder.de aufgefallen, wenden Sie sich an:

Organisation
Organisation:
Koordinierte Flussgebietseinheit Oder
Zusatzname 1:
Geschäftsstelle im Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Land Brandenburg
Standort
Straße:
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Ansprechpartner:
Ansprechpartner:
Vorname:
Janek
Nachname:
Dreibrodt
E-Mail:
info@­kfge-oder.de
Telefon:
+49 331 866-7858

Wer hilft weiter? | Durchsetzungsverfahren

Die Durchsetzungsstelle nach Paragraph 4 Absatz 3 der Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.

Sollten Sie mit unserer Antwort oder den zuvor genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden und einen Antrag auf Prüfung zu stellen. Für das kostenlose Durchsetzungsverfahren muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Wer hilft weiter? | Durchsetzungsverfahren

Die Durchsetzungsstelle nach Paragraph 4 Absatz 3 der Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.

Sollten Sie mit unserer Antwort oder den zuvor genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden und einen Antrag auf Prüfung zu stellen. Für das kostenlose Durchsetzungsverfahren muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Organisation
Organisation:
Ministerium für Ministerium für Gesundheit und Soziales
Zusatzname 1:
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Standort
Straße:
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Ansprechpartner:
E-Mail:
durchsetzung.bit@­mgs.brandenburg.de