Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle der koordinierten Flussgebietseinheit Oder gehören:
- Koordinierung und Bearbeitung von länderübergreifenden Grundsatzfragen bei der strategischen Ausrichtung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und des länderübergreifenden Hochwasserschutzes.
- Erstellung und Abstimmung der Produkte zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL Paragraphen 73 bis 75 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und der Wasserrahmenrichtlinie (Paragraphen 82 bis 84 WHG), für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Oder auf Basis der Zuarbeiten der Länder.
- Koordinierung der Durchführung der strategischen Umweltprüfung des Hochwasserrisikomanagementplans und des Maßnahmenprogramms für das deutsche Odereinzugsgebiet gemäß Pargraphen 14f-m und Anlage 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
- Vorbereitung und Auswertung der Anhörung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans und des Bewirtschaftungsplans für das deutsche Odereinzugsgebiet gemäß Pargraphen 75 und 83 WHG.
- Erarbeitung von Beiträgen für die Berichterstattung zum Hochwasserrisikomanagementplan und zum Bewirtschaftungsplan für das deutsche Odereinzugsgebiet.
- Erarbeitung von Beiträgen zu den Planungen und den erläuternden Dokumenten in der internationalen Flussgebietseinheit Oder und Vertretung der Länder in den Gremien der Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO).
- Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen von ggf. erforderlichen Facharbeitsgruppen und Gremien in Abstimmung mit den Ländern.
- Koordinierung der für die vorgenannten Aufgaben erforderlichen Abstimmungen zwischen den Ländern.